Selbständige Berufstätigkeit

Informationen zur Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.

Selbstständige Berufstätigkeit

Der Beruf des*der dipl. Dentalhygieniker*in HF hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt . Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF ist eine Fachperson, die Leistungen erbringt, welche ein breites, fundiertes, medizinisches Fachwissen erfordert. Die Aufsicht des Zahnarztes / der Zahnärztin ist bei Leistungen, welche
der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF in seinem*ihrem Spezialgebiet erbringt, nicht vorgesehen und auch nicht vorgeschrieben. Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF arbeitet eigenverantwortlich in seinem*ihrem Kompetenzbereich.
Neben den Kompetenzen im zahnmedizinischen Bereich, bringt der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF auch Kenntnisse in Organisation und Administration mit. Mit diesen Kompetenzen erfüllt er*sie alle Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung in der eigenen Praxis.

Im Mitgliederbereich finden Sie weitere Informationen zu den folgenden Themen:

  • Informationen zur Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
  • Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists
  • Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
  • Dokumente und Merkblätter

Sarah, dipl. Dentalhygienikerin HF, deutsch

Stefania, dipl. Dentalhygienikerin HF, italienisch

Jessica, dipl. Dentalhygienikerin HF, französisch

Eingeloggte Mitglieder finden nachfolgend Informationen zu folgenden Themenbereichen:

  • Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
  • Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists
  • Vorlagen für diverese Verträge
  • Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
  • Dokumente und Merkblätter

Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists

Der Leistungskatalog mit Tarifpositionen ist eine unverbindliche Empfehlung und Richtlinie. Die Mitglieder von Swiss Dental Hygienists obliegen keiner Verpflichtung, diese Empfehlungen anzuwenden.

Selbstständige Dentalhygienikerinnen sind der Preisbekanntgabepflicht unterstellt.  Weitere Informationen dazu sind erhältlich in der Broschüre Preisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen auf der Website des SECO .

Sozial-Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists

Mit Wirkung per 1. Januar 2018 trat der revidierte Zahnarzttarif UV/MV/IV in Kraft. Seither können selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen weder dem Zahnarzttarif UV/MV/IV angeschlossen werden, noch dürfen sie die darin enthaltenen zahnärztlichen Leistungen abrechnen oder Analogiepositionen verwenden. Aufgrund dieser veränderten und unbefriedigenden Ausgangslage hat Swiss Dental Hygienists seine eigene Tarifempfehlung revidiert und eine neue Sozial-Tarifempfehlung für selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen entwickelt. In der revidierten Sozial-Tarifempfehlung für selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen beträgt der Taxpunktwert neu CHF 1.00. Der Basis-Stundenansatz bleibt unverändert (seit 2009).

 

Der von Swiss Dental Hygienists entwickelte Sozialtarif schafft die notwendige Grundlage, damit die Leistungen von selbstständig tätigen Dentalhygieniker*innen für Bezüger*innen von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen gegenüber Ämtern, Sozialhilfebehörden und Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV effektiv abgerechnet werden können. Dies bedingt aber, dass die betreffenden Stellen die Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists anerkennen.

 

Gewisse Kantone wie z.B. der Kanton Zürich oder der Kanton Tessin anerkennen den Sozialtarif von Swiss Dental Hygienists und empfehlen ihren Ämtern, Sozialhilfebehörden und Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV den Sozialtarif von Swiss Dental Hygienists vorbehaltslos anzuwenden. Andere Kantone wiederum sehen keinen Bedarf, den Sozialtarif zu anerkennen bzw. ihren Ämtern dessen Anwendung zu empfehlen. Swiss Dental Hygienists arbeitet konsequent daran, dass die Sozial-Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists in möglichst vielen Kantonen anerkannt bzw. von den zuständigen Ämtern angewendet wird.

 

Ungeachtet dessen empfehlen wir den selbstständig tätigen Dentalhygieniker*innen im Rahmen der Sozialzahnmedizin vorab abzuklären, ob ihre zuständige AHV Zweigstelle bzw. Sozialhilfebehörde die Sozial-Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists anerkennt und entsprechend anwendet.

Peer-to-Peer-Beratung

Peer-to-Peer-Beratung ist eine Form der Beratung, bei der sich Personen mit ähnlichen Er-fahrungen oder Hintergründen gegenseitig unterstützen und Ratschläge geben. Diese Be-ratung basiert auf dem Prinzip des Austauschs unter Gleichgesinnten und ermöglicht eine informelle Atmosphäre, in der von den Erfahrungen anderer profitiert werden kann.

Hier finden Sie selbstständige Dentalhygieniker*innen, die sich für eine Peer-to-Peer-Beratung zur Verfügung stellen für Mitglieder, welche sich für die berufliche Selbstständigkeit interessieren.

Verzeichnis Peer-to-Peer-Beratung

Kalkulation einer Modellpraxis Dentalhygiene

Kalulation Modellpraxis DH

Vermietung von Infrastrukur

Hier finden Sie Dentalhygieniker*innen welche bereit sind, ihre Infrastruktur an andere selbstständige Dentalhygieniker*innen zu vermieten.

Steckbrief miete

Allgemeine Informationen zur selbständigen Berufstätigkeit

Informationen für eingeloggte Mitglieder sind weiter unten ersichtlich.

Bei Fragen melden bei
Mia Navratil
Vizepräsidentin

mia.navratil@dentalhygienists.swiss