Selbständige Berufstätigkeit
Informationen zur Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.
Selbstständige Berufstätigkeit
Der Beruf des*der dipl. Dentalhygieniker*in HF hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt . Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF ist eine Fachperson, die Leistungen erbringt, welche ein breites, fundiertes, medizinisches Fachwissen erfordert. Die Aufsicht des Zahnarztes / der Zahnärztin ist bei Leistungen, welche
der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF in seinem*ihrem Spezialgebiet erbringt, nicht vorgesehen und auch nicht vorgeschrieben. Der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF arbeitet eigenverantwortlich in seinem*ihrem Kompetenzbereich.
Neben den Kompetenzen im zahnmedizinischen Bereich, bringt der*die dipl. Dentalhygieniker*in HF auch Kenntnisse in Organisation und Administration mit. Mit diesen Kompetenzen erfüllt er*sie alle Voraussetzungen für die selbstständige Berufsausübung in der eigenen Praxis.
Im Mitgliederbereich finden Sie weitere Informationen zu den folgenden Themen:
- Informationen zur Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
- Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists
- Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
- Dokumente und Merkblätter
Sarah, dipl. Dentalhygienikerin HF, deutsch
Stefania, dipl. Dentalhygienikerin HF, italienisch
Jessica, dipl. Dentalhygienikerin HF, französisch
Eingeloggte Mitglieder finden nachfolgend Informationen zu folgenden Themenbereichen:
- Berufsausübungsbewilligung und deren Voraussetzungen
- Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists
- Vorlagen für diverese Verträge
- Allgemeine Informationen zur selbstständigen Berufstätigkeit (Buchhaltung, Versicherungen, Rechtsformen, Verträge)
- Dokumente und Merkblätter
Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists
Der Leistungskatalog mit Tarifpositionen ist eine unverbindliche Empfehlung und Richtlinie. Die Mitglieder von Swiss Dental Hygienists obliegen keiner Verpflichtung, diese Empfehlungen anzuwenden.
- Tarifempfehlung Swiss Dental Hygienists (deutsch)
- Tarifempfehlung Swiss Dental Hygienists (0602 tariffe consigliate tarifempfehlung ititalienisch)
- Patienten-Informa27 patienten informationtion
Selbstständige Dentalhygienikerinnen sind der Preisbekanntgabepflicht unterstellt. Weitere Informationen dazu sind erhältlich in der Broschüre Preisbekanntgabe für zahnärztliche Dienstleistungen auf der Website des SECO .
Sozial-Tarifempfehlungen von Swiss Dental Hygienists
Mit Wirkung per 1. Januar 2018 trat der revidierte Zahnarzttarif UV/MV/IV in Kraft. Seither können selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen weder dem Zahnarzttarif UV/MV/IV angeschlossen werden, noch dürfen sie die darin enthaltenen zahnärztlichen Leistungen abrechnen oder Analogiepositionen verwenden. Aufgrund dieser veränderten und unbefriedigenden Ausgangslage hat Swiss Dental Hygienists seine eigene Tarifempfehlung revidiert und eine neue Sozial-Tarifempfehlung für selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen entwickelt. In der revidierten Sozial-Tarifempfehlung für selbstständig tätige Dentalhygieniker*innen beträgt der Taxpunktwert neu CHF 1.00. Der Basis-Stundenansatz bleibt unverändert (seit 2009).
Der von Swiss Dental Hygienists entwickelte Sozialtarif schafft die notwendige Grundlage, damit die Leistungen von selbstständig tätigen Dentalhygieniker*innen für Bezüger*innen von Ergänzungs- oder Sozialhilfeleistungen gegenüber Ämtern, Sozialhilfebehörden und Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV effektiv abgerechnet werden können. Dies bedingt aber, dass die betreffenden Stellen die Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists anerkennen.
Gewisse Kantone wie z.B. der Kanton Zürich oder der Kanton Tessin anerkennen den Sozialtarif von Swiss Dental Hygienists und empfehlen ihren Ämtern, Sozialhilfebehörden und Durchführungsstellen für Ergänzungsleistungen zur AHV/IV den Sozialtarif von Swiss Dental Hygienists vorbehaltslos anzuwenden. Andere Kantone wiederum sehen keinen Bedarf, den Sozialtarif zu anerkennen bzw. ihren Ämtern dessen Anwendung zu empfehlen. Swiss Dental Hygienists arbeitet konsequent daran, dass die Sozial-Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists in möglichst vielen Kantonen anerkannt bzw. von den zuständigen Ämtern angewendet wird.
Ungeachtet dessen empfehlen wir den selbstständig tätigen Dentalhygieniker*innen im Rahmen der Sozialzahnmedizin vorab abzuklären, ob ihre zuständige AHV Zweigstelle bzw. Sozialhilfebehörde die Sozial-Tarifempfehlung von Swiss Dental Hygienists anerkennt und entsprechend anwendet.
Peer-to-Peer-Beratung
Peer-to-Peer-Beratung ist eine Form der Beratung, bei der sich Personen mit ähnlichen Er-fahrungen oder Hintergründen gegenseitig unterstützen und Ratschläge geben. Diese Be-ratung basiert auf dem Prinzip des Austauschs unter Gleichgesinnten und ermöglicht eine informelle Atmosphäre, in der von den Erfahrungen anderer profitiert werden kann.
Hier finden Sie selbstständige Dentalhygieniker*innen, die sich für eine Peer-to-Peer-Beratung zur Verfügung stellen für Mitglieder, welche sich für die berufliche Selbstständigkeit interessieren.
Kalkulation einer Modellpraxis Dentalhygiene
Vermietung von Infrastrukur
Hier finden Sie Dentalhygieniker*innen welche bereit sind, ihre Infrastruktur an andere selbstständige Dentalhygieniker*innen zu vermieten.
Allgemeine Informationen zur selbständigen Berufstätigkeit
Alle selbstständig Erwerbenden, unabhängig davon, ob die Firma im Handelsregister eingetragen ist oder nicht, unterstehen gegenüber der Steuerverwaltung einer so genannten Aufzeichnungspflicht. Die Steuerbehörde verlangt grundsätzlich die unterzeichneten Jahresrechnungen (Bilanzen, Erfolgsrechnungen) der entsprechenden Steuerperiode. Fehlt eine kaufmännische Buchhaltung/Buchführung, benötigt sie Aufstellungen über Aktiven und Passiven, eine lückenlose und belegbare Aufzeichnung über Einnahmen und Ausgaben sowie Angaben zu Privatentnahmen und -einlagen. Kommen Sie Ihrer Buchführungs- oder Aufzeichnungspflicht nicht nach, können Sie nach dem Ermessen der Steuerbehörde eingeschätzt werden. Beachten Sie bei der Führung Ihrer Buchhaltung folgende Grundsätze:
- Keine Buchung ohne Beleg, kein relevanter Beleg ohne Buchung.
- Die Buchung muss eindeutig auf den Beleg verweisen und umgekehrt.
- Keine nachträgliche Veränderung einer Buchung, sondern Umbuchung oder Stornierung.
- Die Buchhaltung muss chronologisch geordnet und lückenlos sein
Für Geschäftsbücher, Quittungen, Buchungsbelege und Geschäftskorrespondenz für die kaufmännische Buchführung gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren; für Steuererklärungen beträgt die Frist 15 Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ablauf des Geschäftsjahres, in dem die Buchungsbelege entstanden sind (Obligationenrecht, Art. 962). Dies gilt ebenso für geschäftsrelevante elektronische Dokumente.
Treuhänder können Ihnen im Bereich der Buchhaltung und Steuererklärung vielfältige Aufgaben abnehmen und diese professionell abwickeln.
Dentalhygienische Leistungen sind von der Mehrwertsteuer befreit, nicht aber ästhetische oder kosmetische Leistungen und die Abgabe von Hilfsmitteln in der Zahnprophylaxe. Weitere Informationen dazu sind auf der Website der eidg. Steuerverwaltung zu finden.
Pflichtversicherungen für Selbstständige:
- Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)
- Invalidenversicherung (IV)
- Erwerbsersatzordnung (EO), inkl. Mutterschaftsversicherung
- Familienzulagen (FamZ)
Zuständig für den Bezug der Beiträge und die Ausrichtung von Beiträgen sind die Ausgleichskassen. Die Anmeldung für die Versicherungen liegt in der Verantwortung der selbstständig Erwerbstätigen. Eine Liste der Ausgleichskassen und Merkblätter zu den Voraussetzungen und Leistungen der einzelnen Sozialversicherungen finden sich hier: www.ahv-iv.info (Dienstleistungen - Merkblätter).
Selbständig Erwerbende rechnen über die Beiträge an diese Versicherungen direkt mit den Ausgleichskassen ab. Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge ist das Erwerbseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit.
Empfohlene Versicherungen für selbstständige Dentalhygienikerinnen:
- Kollektive Kranken- und Unfalltaggeld-Versicherung
- UVG/obligatorische Unfallversicherung (für angestellte Mitarbeiter)
- UVG Ergänzung
- Praxisinventar-Versicherung/Betriebsunterbrechung
- Berufshaftpflicht-Versicherung
- Rechtsschutzversicherung
- BVG/Pensionskasse
- Lebensversicherung/individuelle Vorsorge (3. Säule)
Die Rechtsform einer Unternehmung definiert die Anforderungen an die Organisation und die für sie anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen und Normen. Sie hat einen grossen Einfluss auf die künftige Tätigkeit. Das Obligationenrecht (OR) stellt verschiedene Rechtsformen zur Verfügung. Jede dieser Rechtsformen hat Vor- und Nachteile. Welche Rechtsform für die eigene Praxis passt, ist hauptsächlich abhängig von den individuellen Bedürfnissen. Für eine Dentalhygienepraxis kommen grundsätzlich folgende Rechtsformen in Frage:
- Einzelfirma
- Einfache Gesellschaft
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) (mit Einschränkungen)
- Aktiengesellschaft (AG) (mit Einschränkungen)
Informationen für eingeloggte Mitglieder sind weiter unten ersichtlich.
Bei Fragen melden bei
Mia Navratil
Vizepräsidentin