Rechtsberatung

Berufsausübungsbewilligung

Die hier aufgelisteten Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung. Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden. 

 

In Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Luzern und Solothurn besteht noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und Aufsicht übernimmt.

Untenstehende Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung. 
Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.

In Appenzell Innerrhoden, Graubünden. Luzern und Solothurn gibt es jedoch immer noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und die Aufsicht übernimmt.

Appenzell Innerrhoden

Fribourg

Genève

Glarus

Graubünden

Luzern

Solothurn

St. Gallen

Ticino

Waadt

Merkblätter

  • Merkblatt_Datenschutz_besonders_schuetzenswerte_Personendaten.pdf
  • Merkblatt_Datenschutz_NICHT_besonders_schuetzenswerte_Personendaten.pdf
  • Sozialversicherungen
  • Arbeitszeugnis
  • Arztzeugnis
  • Arbeitszeit
  • Ferien
  • Beendigung des Arbeitsvertrages Kündigung
  • Schwangerschaft und Mutterschaft
  • Berufliche Vorsorge
  • Patientendaten
  • Umsatzbeteiligung und Provision
  • Mobbing / Bossing / sexuelle Belästigung