Rechtsberatung
Berufsausübungsbewilligung
Die hier aufgelisteten Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung. Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.
In Appenzell Innerrhoden, Graubünden, Luzern und Solothurn besteht noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und Aufsicht übernimmt.
Untenstehende Kantone verlangen auch von angestellten Dentalhygieniker*innen eine Berufsausübungsbewilligung.
Mehr Informationen zur Pflicht und deren Voraussetzungen sind auf den Webseiten der Kantone zu finden.
In Appenzell Innerrhoden, Graubünden. Luzern und Solothurn gibt es jedoch immer noch die Möglichkeit, dass angestellte Dentalhygieniker*innen keine Bewilligung benötigen. Dies gilt, wenn eine Person desselben Berufs die Verantwortung und die Aufsicht übernimmt.
Appenzell Innerrhoden
Fribourg
Genève
Glarus
Graubünden
Luzern
Solothurn
St. Gallen
Ticino
Waadt
Merkblätter
- Merkblatt_Datenschutz_besonders_schuetzenswerte_Personendaten.pdf
- Merkblatt_Datenschutz_NICHT_besonders_schuetzenswerte_Personendaten.pdf
- Sozialversicherungen
- Arbeitszeugnis
- Arztzeugnis
- Arbeitszeit
- Ferien
- Beendigung des Arbeitsvertrages Kündigung
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- Berufliche Vorsorge
- Patientendaten
- Umsatzbeteiligung und Provision
- Mobbing / Bossing / sexuelle Belästigung